Jagdausübung in Zeiten von Covid19

  • BJV wendet sich an Ministerien, um offene Fragen zur Jagdausübung und zur Ausstellung von Jagdscheinen in Zeiten von Covid19 zu klären
  • Jäger erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben

Der Bayerische Jagdverband (BJV) hat sich sowohl an das Bayerische Landwirtschaftsministerium als auch an das Bayerische Gesundheitsministerium gewandt, um offene Fragen bezüglich der Ausübung der Jagd und der Ausstellung von Jagdscheinen zu klären, sollten die Behörden auf Grund der Pandemie geschlossen bleiben. Mit Briefen an Staatsministerin Michaela Kaniber, MdL, und Staatsministerin Melanie Huml, MdL, unterstreicht BJV-Vizepräsident Thomas Schreder die hohe gesellschaftliche Relevanz der Jagdausübung und macht deutlich, dass eine Ausgangssperre für die Jägerinnen und Jäger in Bayern weitreichende Folgen mit sich bringen würde. „Tierschutzrechtliche Aspekte, wie das Versorgen von Unfallwild oder die Fütterung in Wintergattern müssen jederzeit beachtet werden, ebenso muss in Anwendung des Maßnahmenkatalogs zur Prophylaxe vor der Afrikanischen Schweinepest, eine Bejagung von Schwarzwild weiter möglich sein“, so Schreder. Neben diesen wichtigen Aufgaben ist die in den Jagdgesetzen verankerte Pflicht zur Vermeidung von Wildschäden zu befolgen und die staatliche Abschussplanung einzuhalten. Dies kann aus Sicht des BJV jederzeit umgesetzt werden, ohne dabei die Verbreitung des Coronavirus zu befördern. Die Einzeljagd ist eine Jagdart, die keinen Kontakt zu anderen Mitbürgern vorsieht und die Übertragung des Virus von vorne herein ausschließt. Vizepräsident Schreder, selbst auch Biologe, dazu weiter: „Bayerns Jägerinnen und Jäger sind staatlich geprüfte Experten, die im Rahmen Ihrer Ausbildung über Tierseuchen und Zoonosen geschult wurden. Daher weiß die Jägerschaft, wie sie hygienerechtlich einwandfrei zu handeln hat.“

Parallel bittet der BJV die zuständigen Behörden darum, auch in Zeiten der Pandemie zu gewährleisten, dass den legalen Waffenbesitzern die zum 1.4.2020 zu verlängernden Jagdscheine fristgerecht ausgestellt werden können.

Jagd ist gelebter Naturschutz

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesjagdverband Bayern e.V.
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen
Telefon: +49 (89) 990234-0
Telefax: +49 (89) 990234-35
http://www.jagd-bayern.de

Ansprechpartner:
Thomas Schreder
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 990234-77
Fax: +49 (89) 990234-35
E-Mail: t.schreder@jagd-bayern.de
Dr. Gertrud Helm
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (89) 990234-38
E-Mail: gertrud.helm@jagd-bayern.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel