IHK sagt Prüfungen ab

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg sieht sich angesichts der momentanen Lage gezwungen, die bundeseinheitlichen schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1 in allen Ausbildungsberufen abzusagen. Alle Weiterbildungsprüfungen, die im Zeitraum vom 16. März 2020 bis einschließlich 24. April 2020 stattfinden sollten, werden abgesagt. Dies betrifft auch die Ausbildereignungs-Prüfung.

Mündliche und praktische Prüfungen werden im Einzelfall abgesagt und sind nicht pauschal betroffen. Daher haben wir zu mündlichen und praktischen Prüfungen eine Hotline eingerichtet (Telefon 0228/2284-444).

„Damit leisten wir einen Beitrag zum gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten/-innen der Länder, alle nicht notwendigen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zwingend und solche mit weniger Teilnehmern möglichst abzusagen. Dies dient dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen“, sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg:

„Die schriftliche Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Aktuell können wir Ihnen leider noch nicht mitteilen, wann das der Fall sein wird. Wir werden aber im Einklang mit den für die Pandemie-Bekämpfung zuständigen Behörden neue Termine festsetzen, sobald sich die Risikoeinschätzung wieder verbessert hat. Nach unserer vorsichtigen Prognose wird das frühestens im April der Fall sein können.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass in der Zwischenzeit weder Ihre IHK, noch der DIHK oder gar die Aufgabenerstellungseinrichtung (AkA, DIHK-Bildungs-GmbH, PAL, ZFA, ZPA) genauere Details mitteilen können. Deshalb bitten wir Sie, möglichst von direkten Anfragen abzusehen. Wir werden im Gegenzug all unsere Kapazitäten dafür aufbringen, Sie so schnell wie möglich über den neuesten Stand zu informieren. Diese finden Sie auch immer auf unserer Webseite: www.ihk-bonn.de, Webcode @3510.

So ärgerlich diese Entscheidung für Sie im Einzelnen auch sein mag: Der Schutz und die Gesundheit aller beteiligten Personen hat oberste Priorität. Wir hoffen auch auf Ihr Verständnis für diese Maßnahme.“

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