Hotline der IHK zur Hilfestellung bei den Soforthilfen des Landes und des Bundes

Viele, insbesondere kleine Unternehmen warten händeringend auf die Soforthilfen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes. Am Freitag, 27. März, Mittag, soll es soweit sein. Dann können die Soforthilfen ausschließlich online unter www.wirtschaft.nrw/corona elektronisch beantragt werden. „Die Kammern haben sich auf Wunsch der Landesregierung dazu bereit erklärt, die Bewerbung, Beratung und Information dieses Programms gegenüber den Unternehmen durchzuführen. Wir erwarten alleine im Regierungsbezirk Köln rund 150.000 bis 160.000 Anträge. Deshalb haben wir unsere telefonischen Servicezeiten ausgedehnt“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. Die Hotline der IHK Bonn/Rhein-Sieg ist am Freitag, 27. März, bis 20 Uhr, und am Samstag, 28, März, 8 bis 14 Uhr, unter 0228 2284 228 zu erreichen. Hille: „Viele Unternehmen benötigend dringend Hilfe und Zuschüsse, um zu überleben. Es kommt jetzt auf Tage, wenn nicht auf Stunden an!“ Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

Die Voraussetzungen und weitere notwendige Informationen finden Unternehmen auf der Webseite der IHK, www.ihk-bonn.de, Webcode @3520. „Wir bitten Unternehmen sich bereits im Vorfeld über die Antragstellung zu informieren und bei der Online-Beantragung die erforderlichen Unterlagen bereit zu halten“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK: „Wir werden auf unserer Webseite auch noch Video und FAQ bereit stellen zur Unterstützung der Antragstellung.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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