Frauenschutz ist mehr als Frauenhäuser bauen!

14.200 Frauenhausplätze fehlen in Deutschland – und das, obwohl das Bundeskriminalamt 2018 insgesamt 114.393 weibliche Opfer von Häuslicher Gewalt erfasst hat. Noch immer ist das Hilfesystem ungenügend ausgebaut und chronisch unterfinanziert. Es ist außerdem so hürdenreich, dass Frauen die wenigen freien Plätze oft gar nicht in Anspruch nehmen können.

Ein Hilfenetz mit vielen Lücken

Anne ist Rollstuhlfahrerin. Mehrfach hat sie versucht, dem Psychoterror ihres Partners zu entkommen. In ganz Rheinland-Pfalz hat sie kein einziges rollstuhlgerechtes Haus finden können. Auch nicht im benachbarten Saarland. In ganz Baden-Württemberg gibt es nur drei Häuser mit Rollstuhlzugang – doch die sind belegt. Anne resigniert und kehrt zum Gewalttäter zurück. Obwohl Frauen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen sind, sind die wenigsten Frauenhäuser in Deutschland barrierefrei.

Weil Lea studiert, müsste sie in vielen Bundesländern für ihren Aufenthalt im Frauenhaus zahlen. Das kann sie sich nicht leisten. Sie wird auf Sofas von Freund_innen übernachten und sich davor fürchten, dass ihr Ex-Freund dort eines Tages vor der Tür steht.

Judith ist ehrgeizig und liebt ihren Job. Für ihre Unabhängigkeit wurde sie schon in ihrer Beziehung mit Beschimpfungen und Schlägen bestraft. Nun bezahlt sie auch noch dafür: Weil sie gut verdient, muss sie die Kosten für ihren Aufenthalt im Frauenhaus selbst tragen.1 Fast jede vierte Frau muss sich an der Finanzierung ihres Aufenthalts im Frauenhaus beteiligen (FHK-Statistik 2018). FHK fordert: Die Verantwortung für Gewaltschutz darf nicht allein auf den Schultern der Betroffenen liegen!

Gewaltschutz – Mehr als nur Frauenhäuser bauen

"Schutz vor Gewalt muss endlich für alle Frauen gelten – und er darf nicht nur zum Frauentag Thema sein!", so Heike Herold, Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung. "Die Hilfestrukturen in den Ländern und Kommunen sind noch immer uneinheitlich und oft unsicher finanziert. Das Förderprogramm von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey ist ein erster wichtiger Schritt für den Ausbau von Frauenhäusern. Aber die Gelder sind ausschließlich für bauliche Maßnahmen und nicht für laufende Kosten wie Beratung, Dolmetscher_innen oder Kinderbetreuung vorgesehen. Frauenschutz ist mehr als nur Frauenhäuser bauen. Deutschland braucht dringend eine bundesgesetzliche, einheitliche Regelung, um bedrohten Frauen und ihren Kindern Schutz zu garantieren – ohne bürokratische Hürden und ganz egal, an welchem Ort!“

1 Die Beispiele sind angelehnt an real existierende Fälle.

Über den Frauenhauskoordinierung e.V.

Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) vereint unter ihrem Dach zahlreiche bundesweite Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Paritätischer Gesamtverband e. V., Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V./Deutscher Caritasverband e. V.) sowie einzelne Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. FHK koordiniert, vernetzt und unterstützt das Hilfe- und Unterstützungssystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und bündelt die Praxiserfahrungen, um sie in politische Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu transportieren. Mehr Informationen unter: http://www.frauenhauskoordinierung.de/.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Frauenhauskoordinierung e.V.
Tucholskystr. 11
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 9212208384
Telefax: +49 (30) 26074130
http://www.frauenhauskoordinierung.de

Ansprechpartner:
Elisabeth Oberthür
Referentin Öffentlichkeitsarbeit / Gewaltschutz und Flucht
Telefon: +49 (30) 3384342-50
Fax: +49 (33843) 42-19
E-Mail: oberthuer@frauenhauskoordinierung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel