Aus diesem Grund fordert der DEHOGA Bayern ein umfassendes Maßnahmenpaket seitens der Bundes- und Landesregierung. Hierunter fällt zum Beispiel eine Änderung der Kurzarbeitergeldregelung, die bis zum Ende der Pandemie gelten muss, die eine 100-prozentige Erstattung der Sozialabgaben sowie den Verzicht auf die Drittelregelung beinhaltet und nicht erst ab Antragstellung gilt, sondern ab dem Zeitpunkt des Arbeitsausfalls. Inselkammer: „Der Fokus sollte auf unbürokratischen und für klein- und mittelständische Betriebe leicht umsetzbaren Maßnahmen liegen. Wir dürfen bei den politischen Entscheidungen nicht nur ´auf Sicht fahren´. Deswegen benötigen wir sowohl schnell wirkende, effektive Liquiditätshilfen und Fördermaßnahmen, als auch endlich den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen, unabhängig davon, wo gekauft, wie zubereitet und wie gegessen. Letztere Maßnahme ist unerlässlich, um das Gastgewerbe strukturell in die Lage zu versetzen, derartige Krisen durchstehen zu können.“
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
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