bpa: Betreuung für Kinder von Pflegekräften ohne Wenn und Aber sichern

„Unsere Pflegekräfte brauchen wie auch alle anderen systemrelevanten Berufstätigen eine Betreuungsmöglichkeit für die Kinder ohne jede einschränkende Bedingung. Wer Schulen und Kindergärten schließt, darf die Betreuung nicht auf Alleinerziehende beschränken. Bei uns häufen sich die Meldungen, dass zahlreiche Mitarbeiter nicht zur Arbeit in die Pflegeheime und Pflegedienste kommen, weil sie sich um die Kinder kümmern müssen. Wer verlangt, dass beide Elternteile in systemrelevanten Berufen tätig sind, provoziert komplizierte Verwaltungsverfahren und riskiert die notwendige Versorgung. Alle Mitarbeitenden in der Pflege, die einen Nachweis des Arbeitgebers vorlegen, dass sie unentbehrlich sind und die Notwendigkeit der außerordentlichen schulischen Betreuung besteht, brauchen sofort Betreuungsangebote,“ so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

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