Ein Quantensprung?
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Montag, Juni 15, 2026
Ebenfalls einen nach wie vor recht "populären" Irrtum stellt die Annahme dar, dass einem verunfallten Motoradfahrer auf gar keinen Fall der Helm abzunehmen sei. Wahr ist, dass der Helm abgenommen werden soll.
Und zwar deshalb: Das Risiko bei Bewusstlosigkeit im Helm zu ersticken, ist für den Verletzten weit größer, als ein Verletzungsrisiko beim Abnehmen des Helms. Trotzdem sollte der Helm natürlich immer mit größter Vorsicht abgenommen werden, um Halswirbelverletzungen zu vermeiden.
Auch bei so genannten Klapphelmen, bei denen die vordere Helmseite komplett hochgeklappt werden kann, ist die Abnahme des kompletten Helms erforderlich, da nur so eine korrekte Atemspende und eine eventuell später notwendige stabile Seitenlage möglich sind.
Wir halten also fest, dass einem bewusstlosen Motorradfahrer nach einem Sturz oder Unfall der Helm immer abgenommen werden muss.
Es wäre für eventuelle Unfallopfer insofern kein Quantensprung sondern ein großer Schritt, wenn diese Information möglichst viele Verkehrsteilnehmer erreicht, auch außerhalb der "Motorradfahrer-Blase", da es im Falle eines Unfalles nicht unwahrscheinlich ist, dass der Ersthelfer kein Motorradfahrer ist. Also: Sharing is Caring, teilen dieser Information erwünscht (auch wenn es einem selbst längst klar war).
Institut für Zweiradsicherheit e.V. (ifz)
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