Ausschankplan bei Hochzeitsfeier ist verbindlich

Die Gastgeber einer Hochzeitsfeier müssen für das Servieren von Getränken an ihre Gäste nicht zahlen, wenn zuvor mit dem Gastronomiebetrieb vereinbart worden war, dass nur bestimmte Spirituosen/Getränke angeboten werden sollen und die ausgeschenkten hiervon nicht umfasst sind. Dies teilen die ARAG Experten mit Verweis auf das Ureil des AG Frankfurt mit (Az.: 31 C 376/19 (23)).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Frankfurt .

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