6.Zukunftskongress Bayern

Frank Jorga, Vorstand der FJD AG in Kirchheim b. München hält beim 6. Zukunftskongress Bayern einen Vortrag über das Onlinezugangsgesetz (OZG) und dessen erste Umsetzungsergebnisse. Der Kongress findet am 13. Februar 2020 im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München statt und steht dieses Jahr unter dem Motto „Digitale Verwaltung 2020: AUFBRUCH – UMBRUCH – DURCHBRUCH“. Die Veranstaltung möchte den tiefgreifenden Veränderungsprozess beleuchten, den die Digitalisierung für die Behörden bringt.  Im vergangenen Jahr 2019 kamen über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum 5. Zukunftskongress ins Haus der Bayerischen Wirtschaft nach München. Die Veranstaltung bietet eine Plattform zum Austausch über die aktuelle Entwicklung der Digitalisierung von Staat und Kommunen. Beim Zukunftskongress Bayern geht es insbesondere darum, Konzepte, Strategien und Lösungen für die weitere digitale Transformation von Staat und Verwaltung zu erkennen und zu diskutieren. Ein intensiver Diskurs soll zum Durchbruch der Digitalen Verwaltung in Bayern beitragen. Eine zunehmend digitale Wirtschaft sowie die rasant wachsende Digitalisierungsbereitschaft der Gesellschaft fordern eine digitale Verwaltung. Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass auch Verfahren der öffentlichen Verwaltung dazugehören. Die Bürger möchten sich dort ebenso zurechtfinden wie in der analogen Welt. Die Behörden in Bayern sind auf dem besten Weg, diese Herausforderungen anzugehen, dafür sprechen verschiedene Projekte bei Staat und Kommunen. Auf dem Weg dorthin müssen die Behörden jedoch einen tiefgreifenden technologischen und organisatorischen Transformationsprozess durchlaufen, der viele Hürden und Hindernisse birgt.Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Umsetzung des bereits 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetzes. Das OZG verpflichtet Staatsverwaltung und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Inzwischen widmet sich nicht nur die Politik intensiv diesem Thema, sondern auch die freie Wirtschaft. Immer mehr Unternehmen spezialisieren sich und bieten ihre Leistungen an, damit die Umsetzung des Gesetzes gelingen kann.Das mittelständische Unternehmen „FJD Information Technologies AG“ entwickelte zum Beispiel einen App-Store, der inzwischen Hunderte von AntragsApps online verfügbar macht und ohne technische Kenntnisse bedienbar ist. Frank Jorga wird auf dem diesjährigen Kongress erklären, wie dieses Konzept den Kunden Zugriff auf eine schlüsselfertige Gesamtlösung zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bietet und somit Gemeinden und Bürgern einen gelungenen Aufbruch in die digitale Zukunft ermöglicht.
Über die FJD Information Technologies AG

Die FJD Information Technologies AG hat sich in den letzten Jahren mit ihrer XANIA® und CIRALI® Produktpalette als führender Hersteller im Bereich "Multiformat eFormulare", "formularbasierter Workflow-, Transaktions- und Vorgangsabwicklung" etabliert. Derzeit werden eFormulare für mehr als 4 Mio. Bürger tagtäglich aktuell bereitgestellt.

Mit über 200.000 Einzelplatzinstallationen ist FJD deutschlandweit ebenfalls Marktführer für elektronische Vordrucke. In Zusammenarbeit mit den führenden juristischen Fachverlagen in Deutschland werden über 8.000 aktuelle eFormulare aus den unterschiedlichsten Bereichen verwaltet.

Unsere Produkte bewähren sich seit Jahren im täglichen Einsatz in der Industrie und in öffentlichen Einrichtungen. Kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung auf höchstem Qualitätsniveau gewährleisten technisch ausgereifte Lösungen für unsere Kunden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

FJD Information Technologies AG
Domagkstr. 7
85551 Kirchheim
Telefon: +49 (89) 990236-0
Telefax: +49 (89) 990236-44
http://www.fjd.de

Ansprechpartner:
Tobias Ullrich
Leiter Vertrieb
Telefon: +49 (89) 990236-33
E-Mail: tobias.ullrich@fjd.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel