Üblicher Preis für KWK-Anlagen bleibt nahezu konstant

Der übliche Preis (KWK-Index) im letzten Quartal 2019 hat sich gegenüber dem vorletzten Quartal (3,745 Cent/kWh) geringfügig verringert. Der KWK-Index im vierten Quartal 2019 beträgt 3,659 Cent/kWh.

Der KWK-Index wird aus den durchschnittlichen Baseload-Preisen an der Strombörse eines Quartals gebildet.

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 3,659 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Januar bis März 2020.

Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).

Anmerkungen zur Nutzung des KWK-Index für Wirtschaftlichkeitsprognosen

Für Wirtschaftlichkeits-Berechnungen erscheint es empfehlenswert, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden. Das BHKW-Infozentrum empfiehlt hierbei eine Berücksichtigung der letzten sechs Quartale. Dieser planungsrelevante Durchschnittswert der letzten sechs Baseload-Quartale beträgt derzeit rund 4,3 Cent/kWh (siehe ausführlicher Bericht zum KWK-Index).

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