Keine Betriebsgefahr bei Fahrzeug auf Förderband in der Waschstraße

Ein Kraftfahrzeug, das ohne eigene Motorkraft auf dem Förderband durch eine automatische Waschanlage gezogen wird, befindet sich nicht „in Betrieb“, da bei diesem Vorgang weder die Fortbewegungs- noch die Transportfunktion des Fahrzeugs zum Tragen kommt. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Oberlandesgericht Koblenz klargestellt (Az.: 12 U 57/19). Ereigne sich während des automatisierten Wasch- und Transportvorgangs ein Unfall, hafte der Halter des Kraftfahrzeugs daher nicht aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des Fahrzeugs, erläuterte das Gericht.
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