TÜV SÜD: Sicher hüpfen mit dem Trampolin

Kaum ein Spielgerät bereitet Kindern (und Erwachsenen) so viel Freude wie ein Trampolin. Doch das wilde Hüpfen unter freiem Himmel birgt auch Unfallrisiken. Daher sollten Eltern auf die Einhaltung klarer Regeln achten und bei der Anschaffung unbedingt Wert auf Qualität legen. Regelmäßige Wartung und Austausch von defekten oder verschlissenen Teilen erhöht die Sicherheit. TÜV SÜD-Experte Robert Ziegler hat einige Tipps parat.

Eine Studie von 2017 der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zeigt, dass sich die Zahl der Trampolinunfälle binnen 15 Jahren verdreifacht hat. „Trampolinspringen an sich ist nicht gefährlicher geworden, sondern es ist einfach die Zahl der Trampoline im privaten Gebrauch eklatant gestiegen“, so Robert Ziegler. „Und damit gehen auch die steigenden Unfallzahlen einher.“

Mehr Sicherheit durch klare Regeln

Für kleine wie für größere Trampoline gilt: Es darf wegen der Verletzungsgefahr immer nur eine Person springen. Wenn die Kinder unterschiedlich groß und schwer sind, kommt es durch den Katapult-Effekt häufig zu Unfällen bzw. Zusammenstößen. Idealerweise sollten Kinder grundsätzlich erst ab sechs Jahren darauf hüpfen, da die Verletzungsgefahr für Jüngere ungleich höher ist. Im Gegensatz zu älteren Kindern, ist der Knochenbau bei jüngeren Kindern noch nicht so stabil und anfälliger für Brüche. Die Sprungfläche sollte frei von Bällen oder anderweitigen Spielsachen sein. Erwachsene und Eltern sind in der Aufsichtspflicht und müssen für die ordnungsgemäße Nutzung sorgen. So sollten Salto oder Überschläge lieber im Sportverein unter professioneller Aufsicht geübt werden und nicht auf dem heimischen Trampolin.

Die Wahl des Platzes

Der ideale Platz für ein Trampolin hat einen ausreichenden Abstand zu Bäumen, Mauern, Zäunen und anderen Spielgeräten. Der Zusammenprall mit derartigen Hindernissen kann zu schweren Verletzungen führen. „Eine gute Gebrauchsanweisung enthält alle wichtigen Hinweise und Warnungen bezüglich der richtigen Aufstellung und der sicheren Nutzung“, weiß Robert Ziegler. „Sind die Hinweise lückenhaft, dann lieber Finger weg von einem derartigen Gerät.“

Seit März 2019 wurden die EU-Standards zur Prüfung von Trampolinen überarbeitet. Neu ist, dass es jetzt auch Anforderungen für in den Boden eingegrabene Trampoline existieren. Zum Beispiel müssen metallische Teile, die im Boden eingegraben werden, länger als bisher auf deren Korrosionsbeständigkeit geprüft werden. Ebenso gibt es genaue Vorschriften zur Lochtiefe. Für eingegrabene Trampoline (sowie Trampoline bis zu 30 cm Höhe) ist künftig ein Sicherheitsnetz als Fallschutz vorgeschrieben. Bei bodenbündig eingebauten Trampolinen gibt es die Möglichkeit, rundum einen stoßdämpfenden Bodenbelag anzulegen, der meist im Lieferumfang enthalten ist. Die Innenkante der Polsterung, der Federn und des Rahmens bis zur Außenkante des angelegten Fallschutzes muss einen Meter betragen. Bei einem klassischen Trampolin, das auf Beinen auf dem Boden steht, ist nun ein Netz zwischen Boden und Sprungtuch erlaubt.

Eine gute Wartung ist wichtig

Gartentrampoline sind der Witterung ausgesetzt. Sie stehen bei Regen, Schnee, Kälte und Hitze draußen. Gerade die UV-Strahlung macht Kunststoffteile spröde, wohingegen Regen und Feuchtigkeit die Korrosion von Metallteilen beschleunigen. Häufige Benutzung belastet die Metallfedern, die Einhängeschlaufen, das Sicherheitsnetz sowie das Sprungtuch. Leicht beschädigte oder ergraute Sicherheitsnetze können bereits nach einer Saison an Reißfestigkeit verlieren und sollten unbedingt ausgetauscht werden. Hier wird dringend empfohlen, möglichst nur Original-Ersatzteile über den Hersteller zu besorgen. „Eltern sollten Gartentrampoline regelmäßig kontrollieren, schließlich geht es um die Sicherheit ihrer Kinder“, so der TÜV SÜD-Experte.

TÜV SÜD überprüft die Sicherheit

Als Orientierungshilfe für die Produktqualität dient dem Verbraucher immer das freiwillige GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit sowie das TÜV SÜD-Oktagon. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Einhaltung der Anforderungen der zutreffenden europäischen Normen und Richtlinien. TÜV SÜD hat ein spezielles Prüfprogramm auf Basis der DIN EN 71-14 und eines gemeinsamen Prüfgrundsatzes der deutschen GS-Stellen entwickelt. Für die Vergabe eines GS-Zertifikats prüfen die Experten im Labor unter anderem Sprungtuch und Federn, sowie die Aufhängung des Sprungtuchs. Ebenso testen sie die Stabilität beim Betreten und Verlassen des Trampolins, mögliche Verletzungsgefahren im Bereich der Öffnungen sowie die Korrosions- und UV-Beständigkeit des Trampolins.

Die Tipps im Überblick:

  • Nur ein geprüftes und zertifiziertes Trampolin kaufen
  • Regelmäßige Überprüfung des Materials und gegebenenfalls Schadhaftes austauschen
  • Der Aufsichtspflicht nachkommen
  • Benutzerregeln einhalten
  • Benutzung nur von einer Person
  • Sprungfläche frei von Spielzeug halten

Weitere Informationen unter https://www.tuev-sued.de/produktpruefung/branchen/konsumgueter/produkte-fuer-kinder

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Heidi Atzler
Unternehmenskommunikation ZERTIFIZIERUNG
Telefon: +49 (89) 5791-2935
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: heidi.atzler@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel