Statement zum geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Selbst Arbeitsmarktexperten attestierten der Bundesregierung, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht ausreicht, um dem Fachkräftemangel langfristig beizukommen. Umso wichtiger wäre es dann doch gewesen, die Zeitarbeitsbranche als professioneller Vermittler in den Arbeitsmarkt mit ins Beschäftigungsboot zu holen“, kommentierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), die anstehende Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bundestag.

Auch die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete es als großen Fehler, dass am Beschäftigungsverbot der Zeitarbeit für Menschen, die zur Erwerbsmigration nach Deutschland kommen, festgehalten wurde. „Gerade die Zeitarbeit mit ihren extrem vielfältigen Einsatzmöglichkeiten hat sich als besonders tragfähige Brücke in Erwerbsarbeit erwiesen. Es gibt nicht den geringsten Grund anzunehmen, dass sie nicht auch für Drittstaatsangehörige eine solche positive Rolle einnehmen kann“, betonte die BDA in einer Stellungnahme.

„Die Zeitarbeit ist eine auf Anwerbung und Betreuung von Personal spezialisierte Branche, derer sich andere Branchen auch zur Erprobung neuer Personalentwicklungen bedienen. Diese Flexibilitäts- und Speerspitzenfunktion paart die Zeitarbeitsbranche mit arbeitsrechtlicher und tariflicher Sicherheit“, unterstrich Stolz. 45 Prozent der Zeitarbeitnehmer in Deutschland seien Fachkräfte, Experten und Spezialisten. Gerade in ländlichen Räumen könne die Zeitarbeit einen wertvollen Beitrag leisten: „Kleine und mittelständische Betriebe verfügen nicht über die Kapazitäten, im Ausland nach dringend benötigten Fachkräften zu suchen“, erklärte der iGZ-Hauptgeschäftsführer.

Laut Bundesregierung soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz „eine gezielte und gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt" regeln, der nicht nur für Hochqualifizierte offen sein solle. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation wie ein Hochschulstudium oder eine qualifizierte Berufsausbildung vorweisen können, sollen nach der Neuregelung künftig auch in Deutschland in den entsprechenden Berufen arbeiten können. Die bisherige Beschränkung auf "Engpassberufe", die besonders vom Facharbeitermangel betroffen sind, solle künftig entfallen.

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