IGFM fordert Aussetzung von Abschiebungen christlicher Konvertiten in den Iran

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat Bundesinnenminister Horst Seehofer aufgefordert, Abschiebungen von christlichen Konvertiten in den Iran auszusetzen. Die jüngsten Abschiebefälle in die Islamische Republik Iran zeigten, dass dort Menschen, die den Islam verlassen haben und Christen geworden sind, mit dem Tod bedroht würden und mit Anklagen vor Gericht wegen Apostasie rechnen müssten, heißt es in einer IGFM-Medienmitteilung.

Staatliche Stellen können nicht beurteilen, ob jemand „glaubhaft“ Christ geworden ist

Staatliche Stellen könnten nach Auffassung der IGFM nicht als „Experten“ feststellen, ob ein ehemaliger Muslim „glaubhaft“ Christ geworden sei. „Wer Christ geworden ist und einer Gemeinde angehört, entscheiden noch immer die Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften selbst. Es kann kein staatliches Glaubensprüfungsverfahren oder Glaubensprüfungsamt geben“, erklärte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.

Anlass für die Forderung der IGFM ist der Fall einer 58-jährigen iranischen Christin, die am 8. Mai aus Deutschland in die Islamische Republik abgeschoben wurde. Die iranische Justiz hat gegen sie ein Gerichtsverfahren eröffnet, wie die Flüchtlingsbeauftragte des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises, Christine Deutscher (Greifswald), berichtete. Die drei erwachsenen Söhne der Frau, die in Deutschland leben, hätten mehrfach mit ihr telefoniert. Sie sei äußerlich unversehrt, jedoch nach ihrer Ankunft im Iran mehrere Tage inhaftiert worden. Gegen die Hinterlegung einer Hauskaufurkunde durch eine Verwandte als Kaution sei sie momentan auf freiem Fuß, dürfe aber Teheran nicht verlassen.

Todesstrafe für das Verlassen des Islams

Die IGFM weist darauf hin, dass nach dem im Iran geltenden islamischen Recht der „Abfall vom Islam“ mit dem Tod bestraft werden kann. Häufig würden aber die eigentlichen Haft- oder Hinrichtungsgründe von der iranischen Justiz verschleiert. Entweder, indem Anklagen nicht veröffentlich oder Akteneinsicht verweigert würde, so die IGFM weiter. Außerdem ergingen viele Urteile unter vorgeschobenen und völlig diffusen Anklagen wie „Vergehen gegen die nationale Sicherheit“.

Auswärtiges Amt soll Prozessbeobachter stellen

Die IGFM forderte außerdem Bundesaußenminister Heiko Maas auf, über die deutsche Botschaft im Iran Prozessbeobachter für das Verfahren gegen die abgeschobene iranische Christin zu stellen. Nach Einschätzung der IGFM könne das Auswärtige Amt „durch offen demonstriertes Interesse“ das Leben der Frau retten.

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