Mehr Teilhabe für psychisch Erkrankte

Mitreden, mitplanen, mitentscheiden – das Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen erste Stufe Anfang 2017 in Kraft trat, stellt das Mitspracherecht und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt: Es geht um passgenaue Hilfen und individuelle Lösungen – immer mit Blick auf die persönliche Situation der Betroffenen und ihren Wünschen. Was bedeutet das neue Bundesteilhabesetz für Menschen mit psychischen Erkrankungen? Damit setzt sich der diesjährige Sozialpsychiatrischer Plan  auseinander, der heute (25.4.) im Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit der Region vorgestellt wurde.

„Das neue Bundesteilhabegesetz ist ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zur Inklusion. Hier in der Region Hannover wird es dafür sorgen, dass noch mehr bedarfsorientierte Angebote die Menschen dabei unterstützen, möglichst selbstständig zu leben“, so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. „Wir sind dabei, die Anforderungen des BTHG für psychisch kranke Menschen in klare und verlässliche Abläufe zu fassen und fachliche Standards zu definieren. Es gibt viele umwälzende Änderungen, dafür ist es wichtig, dass alle Beteiligten im Dialog bleiben.“

So hat das Land Niedersachsen zum Beispiel erstmalig ein einheitliches System zur Bedarfsermittlung (B.E.Ni) verpflichtend eingeführt. Außerdem ändern sich Zuständigkeiten grundlegend: Im Sozialrecht werden die Leistungen der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) von den existenzsichernden Leistungen (Sozialhilfe) getrennt. Dies soll vor allem verhindern, dass Menschen aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation verarmen. Der Sozialpsychiatrische Plan 2019 zeigt auf, welche Anforderungen bei der Umsetzung des BTHG etwa auf die bisherigen Wohnheime oder auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zukommen. In zehn Beiträgen beleuchten Autorinnen und Autoren Chancen und Herausforderungen des BTHG für Menschen mit psychischen Erkrankungen aus unterschiedlichen Perspektiven – von der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen über den Verein- Psychiatrie-Erfahrener für die  Betroffenen und deren Angehörigen.

Herausgegeben wird der Sozialpsychiatrische Plan jährlich vom Sozialpsychiatrischen Dienst als Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Verbundes der Region Hannover – mit wechselnden Schwerpunktthemen. Daneben umfasst der insgesamt rund 130-seitige Plan Beiträge über die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Tätigkeitsberichte der Gremien des Sozialpsychiatrischen Verbundes sowie einen Sonderteil Hilfen für psychisch kranke Kinder, Jugendliche und deren Familien. Der Sozialpsychiatrische Plan 2019 steht unter www.hannover.de/spv zum Download zur Verfügung.

Sozialpsychiatrischer Verbund
Sozialpsychiatrische Angebote vernetzen und damit die Versorgung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen in der Region Hannover verbessern: Mit diesem Anspruch wurde Ende 1997 der Sozialpsychiatrische Verbund der Region Hannover ins Leben gerufen. Heute wirken rund 100 Anbieter von Hilfeleistungen in dem Zusammenschluss mit – von Kontakt- und Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen bis hin zu stationären Einrichtungen.

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