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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist bereits seit Ende Mai 2018 in Kraft. Trotzdem bestehen noch immer große Unsicherheiten und viele offene Fragen. Aktuellste Umfragen zeigen, dass nur der geringste Teil an Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen, etc. auf die deutlich strengeren Vorschriften vorbereitet ist. Dies schließt auch die Ausstattung mit Aktenvernichtern in der korrekten Sicherheitsstufe ein.
Beim Datenschutz denken viele an den Schutz von Festplatten, USB-Sticks, Smartphones, Servern & Co. In unserem digitalen Zeitalter wird immer aber wieder vergessen, dass auch Papierdokumente schützenswerte Daten enthalten. Nachweislich befindet sich ein Großteil der vertraulichen Daten noch immer auf Papier. Vielfach werden vertrauliche Daten auf Computern und Servern mit Passwörtern geschützt, die entsprechenden Papierausdrucke liegen indessen völlig ungeschützt auf dem Schreibtisch. Auch auf das Löschen vertraulicher Daten von Tablets oder Smartphones wird viel Energie verwendet, wohingegen Papierdokumente mit vergleichbarem Schutzbedarf vielfach im Papierkorb landen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
IDEAL Aktenvernichter – Die sichere DSGVO-Grundausstattung
Personenbezogene Daten sind äußerst sensibel und unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Deshalb müssen sie zeitgerecht verarbeitet und absolut DSGVO- und DIN-sicher vernichtet werden. Am besten mit einem IDEAL Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-4 oder P-5 – dies empfiehlt auch die DIN 66399. Die Sicherheitsstufe P-4 ist geeignet für Papierdokumente mit besonders sensiblen Daten, wie Gehaltsabrechnungen, Personaldaten, Bilanzen, Steuerunterlagen. Geht es um geheim zu haltende Daten, bspw. Bilanzen, G+V-Rechnungen, Strategiepapiere oder Krankenakten, ist P-5 die korrekte Sicherheitsstufe. Denn gemäß DSGVO muss jeder nachweisen können, dass er rechtskonform arbeitet, andernfalls drohen extreme Geldbußen.
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