Sukzessive übernehmen nun immer mehr Krankenkassen – abhängig von dem Tarif des Patienten – die Kosten für diese Therapie. In Deutschland haben z.B. die Continentale und die HUK-Coburg, sowie in der Schweiz die SWICA oder die Helsana, die Kosten vollständig getragen. Der Tinnitus-Patient muss nur einen Antrag auf Kostenübernahme bei seiner Versicherung stellen.
Für die Krankenkassen bietet die Therapie ein enormes Einsparungspotential, da z.B. stationäre Klinikaufenthalte wegfallen und der Versicherte die Therapie im heimischen Umfeld durchführen kann. Nach Einstellung der korrekten Tinnitus-Frequenz mit dem Therapiegerät, soll er das tinniwell täglich 2 Stunden entweder am Stück oder zweimal 1 Stunde täglich für 6 Wochen anwenden. Besonders positiv wird von den Patienten die kombinierte Wärmetherapie empfunden, die über die mitgelieferten In-Ear-Kopfhörer erfolgt.
Das tinniwell-Verfahren wurde am 01.03.2019 in Europa patentiert und der Zusammenhang zwischen diesem TMNMT-Verfahren und der Wärmetherapie wird in diesem Jahr in einer placebo-kontrollierten Doppelblindstudie erforscht.
Die Resaphene Suisse AG (ISIN CH0367465439) wurde 2015 mit dem Ziel ein Tinnitus-Therapiegerät zu entwickeln mit Mitteln aus dem Inkubator der BS Health Group AG gegründet. Nachdem Anfang 2016 der Prototyp zur Verfügung stand, wurde die Serienproduktion gestartet. Mittlerweile sind 2 Serien erfolgreich am Markt platziert worden. Im Juni 2018 wurde die Gesellschaft an der Börse Wien im Segment Dritter Markt gelistet. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.resaphene.ch
Resaphene Deutschland GmbH
Max-Stromeyer-Straße 116
78467 Konstanz
Telefon: +49 (7531) 5848-148
Telefax: +49 (7531) 5848-162
http://resaphene.ch
Telefon: +41 (71) 4500-668
E-Mail: info@resaphene.ch