Hauptuntersuchung auch für ungenutzte Fahrzeuge

ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Fahrzeuge, die zwar zugelassen sind, aber nicht genutzt werden, regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) müssen. Wer hier schlampt, muss mit einer Geldbuße rechnen. In einem konkreten Fall hatte eine Fahrzeughalterin den fälligen HU-Prüftermin um mehr als vier Monate überzogen. Sie sah keine Notwendigkeit, ihr Auto vorzuführen, da sie es gar nicht fuhr. Es parkte vielmehr auf ihrem Grundstück und wurde nicht bewegt. Egal, wie die Richter befanden. Das Auto war zugelassen, kennzeichnungspflichtig und muss daher in regelmäßigen Zeitabständen untersucht werden. Die uneinsichtige Halterin musste am Ende nicht nur ein Bußgeld von 25 Euro zahlen, sondern auch die Verfahrenskosten tragen (Amtsgericht Zeitz, Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18).

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