Gewässerschutzbeauftragter nach §64- §66 des WHG

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Montag, Juli 7, 2025
Als Gewässerschutzbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde kann mit der Teilnahme an unserem Grundlehrgang erworben werden – eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden wird jedem Teilnehmer ausgehändigt.
Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz am 08.04. – 11.04.2019 in Essen
Weitere Details zur Veranstaltung erhalten Sie im Internet unter der Adresse: https://hdt.de/W-H090-04-134-9
Oder benötigen Sie nur eine Auffrischung oder eine Fortbildungsveranstaltung im Sinne der §64 – §66 des WHG?
Neue Entwicklungen im Wasserrecht und im technischen Gewässerschutz am 13.03. – 14.03.2019 in Essen
Weitere Details zur Veranstaltung erhalten Sie im Internet unter der Adresse:
https://hdt.de/W-H090-03-233-9
Haus der Technik e. V.
Hollestraße 1
45127 Essen
Telefon: +49 (201) 1803-1
Telefax: +49 (201) 1803-269
https://www.hdt.de