Datenschutzbehörde verschickt Anhörungsbogen an Betreiber von Facebook Fanpages

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Samstag, Juli 12, 2025
Denn die Berliner Datenschutzbehörde führt seit Anfang November 2018 sogenannte Anhörungsverfahren bei Stellen der Berliner Landesverwaltung, bei den politischen Parteien und einer Reihe von Unternehmen und Organisationen u.a. aus der Handels-, Verlags- und Finanzbranche in Sachen Facebook-Fanpages durch.
Die Behörde stellt darin 15 Fragen an die Facebook-Fanpage Betreiber. Die Verfahren werden geführt, obwohl Facebook auf das EuGH-Urteil reagiert hat und die Annahme eines „Page Controller Addendum“ für den Weiterbetrieb der Fanseiten zur Voraussetzung macht.
Dieses „Page Controller Addendum“ reicht aber nach Ansicht der Berliner Datenschutzbehörde nicht aus, um die Anforderungen der gemeinsamen Verantwortung für die Datenverarbeitung, die beim Besuch der Fanseiten vorgenommen wird, zu erfüllen.
In der Tat kann man Zweifel haben, ob das „Page Controller Addendum“ geeignet ist die Vorgaben des Artikel 26 DSGVO zu erfüllen, die regelt, dass bei einer solchen gemeinsamen Verantwortung bestimmte Dinge zu regeln und zu vereinbaren sind.
Die Behörde in Berlin hat dazu auch eine eigene Pressmeldung herausgegeben, in der es unter anderem heißt:
„Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat allerdings Zweifel, dass die Informationen, die Facebook bisher – auch im Zusammenhang mit der veröffentlichten Ergänzungsvereinbarung – zur Verfügung gestellt hat, ausreichen, um Rechenschaft über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten von Besucherinnen und Besuchern der Fanpage ablegen zu können.“
Daher fordert die Berliner Datenschutzbehörde sehr viel genauere Informationen über die Ausgestaltung der gemeinsamen Verantwortlichkeit von den Seitenbetreibern. Die Fragen gehen dabei ins Detail und sind von den Seitenbetreibern sicherlich ohne die Hilfe von Facebook nicht zu beantworten. Ob Facebook die Betreiber bei der Beantwortung unterstützt, ist zurzeit nicht bekannt.
Die 15 Fragen der Berliner Datenschützer lauten:
Es dürfte schwierig werden, die Fragen zur Zufriedenheit der Behörde zu beantworten und damit dem weiteren Verkauf des Verfahrens, das in einem Bußgeld enden kann, zu entgehen.
Wir werden weiter berichten.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte – IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
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Thomas Waetke – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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