Vom Kreißsaal direkt zum Amt

Frischgebackene Eltern haben eigentlich gar keine Zeit, ihr neues Glück zu genießen. Denn es warten einige Behördengänge auf sie. Wie man trotz Geburtsstress und Elternglück den Weg durch den Behördendschungel meistert, erklären die ARAG Experten Schritt für Schritt.

Die Geburtsurkunde
Innerhalb einer Woche nach der Geburt muss dieses Dokument beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dafür müssen Eltern die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder der Hebamme und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile mitbringen. Verheiratete Paare benötigen zudem die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, unverheiratete Paare die eigenen Abstammungs- bzw. Geburtsurkunden und evtl. die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.

Das Kindergeld
Kindergeld steht allen deutschen Staatsbürgern mit ständigem Wohnsitz in Deutschland zu. Es ist unabhängig von der Höhe des Einkommens. Auch Ausländer, die in Deutschland wohnen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld, ebenso können Deutsche, die im Ausland leben, aber hier ihre Steuern zahlen, Kindergeld bekommen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Anspruch auf Kindergeld verjährt, wenn man sich länger als sechs Monate nach der Geburt Zeit mit der Beantragung lässt. Nach dem 25. Geburtstag des Kindes ist Schluss mit dem Kindergeld. Das Antragsformular erhalten Eltern bei der Familienkasse oder online z. B. auf den Seiten der Arbeitsagentur. Sobald es ausgefüllt ist, muss es zusammen mit der Geburtsbescheinigung an die Familienkasse geschickt werden.

Das Elterngeld
Nach der Geburt eines Kindes steht allen Eltern Elterngeld zu. Es wird zwölf Monate gezahlt, wenn ein Elternteil für die Erziehung des Neugeborenen pausiert. Bleibt auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate zu Hause, erhöht sich der Zeitraum der Zahlung auf 14 Monate. Alleinerziehende erhalten direkt 14 Monate Elterngeld. Diejenigen, die nach der Geburt schnell wieder in Teilzeit in ihren Job einsteigen wollen, können auch das ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Dabei verdoppelt sich die Bezugsdauer des Elterngelds. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettolohn des pausierenden Elternteils, es ist allerdings bei maximal 1.800 Euro monatlich gedeckelt. Innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes muss das Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Neben dem ausgefüllten Antrag benötigen Eltern die Geburtsurkunde ihres Kindes, die Bescheinigung über die Mutterschaftsgeldzahlung der Krankenkasse, eine Bescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung vom Arbeitgeber sowie Gehaltsnachweise.

Der Kinderfreibetrag
Eltern haben die Möglichkeit, beim Finanzamt einen steuerlichen Vorteil zu beantragen. Dieser so genannte Kinderfreibetrag liegt derzeit bei 7.428 Euro. Der Rechtsanspruch auf den Freibetrag besteht vom Geburtsmonat des Kindes an.

Die Krankenversicherung
Um den Nachwuchs von Anfang an bestmöglich abzusichern, raten ARAG Experten zu einer Krankenversicherung. Gesetzlich versicherte Eltern können das Neugeborene über die Familienversicherung kostenlos mitversichern. Hier genügt zunächst ein kurzer Anruf beim Versicherer, um das entsprechende Formular anzufordern. Zusammen mit der Kopie der Geburtsurkunde muss es dann ausgefüllt an die Krankenversicherung zurückgeschickt werden. Die Versichertenkarte für das Kind wird den Eltern dann innerhalb weniger Tage zugeschickt. Bei Privatversicherungen gibt es keine Familienversicherung. Für das Kind muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Wenn Eltern dies innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt tun, findet keine Gesundheitsprüfung durch die Versicherung statt.

Anerkennung der Vaterschaft
Bei unverheirateten Paaren kann der Vater bereits vor der Geburt des Kindes seine Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen lassen. Aber auch nach der Geburt ist dies noch möglich. Die Mutter muss der Anerkennung des Vaters zustimmen. Für die Anerkennung sollte man die Ausweise beider Elternteile sowie deren Geburts- oder Abstammungsurkunden und die Geburtsurkunde des Kindes dabeihaben.

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