BJV erreicht riesigen Erfolg in Berlin

 

– Deutscher Bundestag berät über Tiergesundheitsgesetz und Änderungen im Bundesjagdgesetz

– Bayerischer Jagdverband (BJV) wird in Berlin aktiv und kann wichtige Forderungen zugunsten der bayerischen Jäger durchsetzen

– BJV erreicht Wegfall der Duldungspflicht überjagender Hunde und  Entschädigung im Seuchenfall auch für Jäger

Eine Gesetzesinitiative der  Bundesregierung sieht vor, zum Schutz vor Afrikanischer Schweinepest (ASP) das Tiergesundheitsgesetz und das Bundesjagdgesetz zu ändern, um im Seuchenfall schneller und effektiver handeln zu können. Die Jägerschaft in Bayern ist sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Doch einzelne wichtige Punkte dieses Gesetzentwurfs waren nicht akzeptabel.

Der Grund: Zu dem Gesetzentwurf der Koalition hat der Bundesrat einen Ergänzungsantrag gestellt. Darin haben die Länder Brandenburg und Niedersachsen die Duldungspflicht überjagender Hunde  bei Bewegungsjagden auf alles Schalenwild gefordert, auch außerhalb des Seuchenfalls. Darüber hinaus sollten die Jäger nach diesem Entwurf leer ausgehen, wenn sie im Seuchenfall ihr Revier über Monate nicht bewirtschaften können. Schließlich muss der Jäger hohe Pachtpreise für ein Revier bezahlen, das er dann nicht nutzen darf.

BJV verhandelt in Berlin

Der Bayerische Jagdverband ist umgehend aktiv geworden. Jagdpräsident Prof. Dr. Jürgen Vocke ist extra nach Berlin gereist, um mit den maßgeblichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu sprechen. In stundenlangen Beratungen mit Vertretern der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit Vertretern der Liberalen und der Linken hat der BJV erreicht, dass auch die Belange der Jäger in den neuen Gesetzen berücksichtigt werden.

Riesiger Erfolg für den Bayerischen Jagdverband: Keine Duldungspflicht überjagender Hunde – Schadensersatz im Seuchenfall auch für Jagdpächter

Gestern und heute wurde nun über den Gesetzentwurf der Koalition in den federführenden Bundestagsausschüssen  abgestimmt. Die wichtigen Forderungen des BJV wurden dort umgesetzt. Die Duldungspflicht überjagender Hunde bei Bewegungsjagden wurde gestrichen, das heißt, dem Bundesrat-Ergänzungsantrag wurde in diesem Punkt nicht stattgegeben.

Außerdem wurde im Tiergesundheitsgesetz jetzt auch- entsprechend unserer Forderung – den Revierinhabern ein Anspruch auf Schadensersatz und eine Aufwandsentschädigung im Seuchenfall eingeräumt. Neben Land- und Forstwirten bekommen also auch Revierinhaber  einen Schadensersatz, wenn die Veterinärbehörde ein Seuchengebiet festlegt und die Jagd darin aus Gründen der öffentlichen Sicherheit über längere Zeit ruhen muss.

Danke für eine Entscheidung mit Sachverstand!

„Ohne die tatkräftige Unterstützung der Jäger“, betont Dr. Georg Nüßlein, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, „kann eine so aggressive Seuche wie die Afrikanische Schweinepest nicht erfolgreich bekämpft werden. Deshalb müssen die Jäger unterstützt, nicht behindert werden.“ Prof. Vocke dankt den Entscheidungsträgern, vor allem den Abgeordneten der Regierungsfraktionen: „Wir sind sehr glücklich über diese Entscheidung in Berlin. Sie haben  es möglich gemacht, dass unsere fachlichen  Argumente in den Gesetzen berücksichtigt werden und Sie haben wieder einmal gezeigt, dass Sie die Leistungen der Jägerschaft zum Schutz vor  ASP Wert schätzen.“

Die endgültige Abstimmung im Bundestag über das neue Tiergesundheitsgesetz und das neue Bundesjagdgesetz findet am 19. Oktober statt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.jagd-bayern.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesjagdverband Bayern e.V.
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen
Telefon: +49 (89) 990234-0
Telefax: +49 (89) 990234-35
http://www.jagd-bayern.de

Ansprechpartner:
Dr. Gertrud Helm
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (89) 990234-38
E-Mail: gertrud.helm@jagd-bayern.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.