Neue Broschüre zu E-Mobilität: Der Strom macht den Unterschied

Energieversorger, die mit dem Ökostromlabel Grüner Strom arbeiten, zeigen eine ganze Bandbreite von Aktivitäten im Wachstumsmarkt Elektromobilität – von Infrastrukturprojekten, über Sharing-Angebote für E-Fahrzeuge, bis hin zu speziellen Endkundentarifen. In einer neuen Infobroschüre veröffentlicht der Grüner Strom Label e.V. aktuelle Beispiele aus der Praxis. Dabei steht die Kombination von E-Mobilität mit zertifiziertem Ökostrom im Fokus.

„Elektromobilität ist dann besonders umweltfreundlich, wenn richtiger Ökostrom genutzt wird. Elektrofahrzeuge, die mit Kohlestrom fahren oder mit virtuellen Ökostrom-Zertifikaten einfach nur grün gestrichen werden, sind nur halbherzige Beiträge zur Energie- und Verkehrswende“, erläutert Dietmar Oeliger, Vorsitzender des Grüner Strom Label e.V. und verkehrspolitischer Leiter des NABU.

Neben dem NABU fordern auch BUND und EUROSOLAR, dass Elektrofahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energien angetrieben werden. Damit teilen die Umweltverbände die Meinung von 70 Prozent aller Bürger*innen, wie eine Umfrage des Grüner Strom Label e.V. bereits im Jahr 2013 ergab.

In der neuen Broschüre ‚E-Mobilität mit Ökostrom‘ werden konkrete Praxisbeispiele und Geschäftsfelder von E-Mobilität mit zertifiziertem Ökostrom vorgestellt: Beispielsweise beliefert die NATURSTROM AG 450 öffentliche Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien, der Paketdienstleister Hermes möchte 1.500 neue Elektrotransporter mit grünem Strom auf die Straße bringen und Ionity, ein Joint Venture mehrerer Automobilhersteller, wird sein geplantes Schnellladesäulennetz an deutschen Autobahnen mit Ökostrom von Polarstern betreiben. Alle Projekte haben eines gemeinsam: der genutzte Ökostrom ist mit dem Grüner Strom-Label zertifiziert.

Mit dem Gütesiegel Grüner Strom haben die Umweltverbände, NABU, BUND, EUROSOLAR und Deutscher Naturschutzring sowie drei weitere Trägerverbände, höchste Umweltstandards für Ökostrom definiert. Mehr noch: Pro verbrauchter Kilowattstunde wird ein festgelegter Förderbetrag in neue Energiewende-Projekte investiert, darunter auch mehr und mehr E-Mobilitätsprojekte. Insgesamt konnten so bereits über 1.300 Projekte mit mehr als 55 Millionen Euro unterstützt werden.

Zum Download der Broschüre ‚E-Mobilität mit Ökostrom: Geschäftsfelder und Praxisbeispiele‘ gelangen Sie über folgenden Link: https://www.gruenerstromlabel.de//aktuelles/elektromobilitaet/

Über den Grüner Strom Label e.V.

Der Grüner Strom Label e.V. zertifiziert grüne Energieprodukte. Der Verein vergibt zu diesem Zweck zwei Gütesiegel: Das Label Grüner Strom für Ökostrom mit Mehrwert und das Label Grünes Gas für umweltverträgliches Biogas. Hinter dem Verein stehen sieben gemeinnützige Umwelt- und Verbraucherverbände sowie Friedensorganisationen, u.a. NABU, BUND, EUROSOLAR und die Verbraucher Initiative. Die Labels Grüner Strom und Grünes Gas sind in Deutschland die einzigen Gütesiegel für Ökostrom und Biogas, die von führenden Umweltverbänden getragen werden. www.gruenerstromlabel.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Grüner Strom Label e.V.
Kaiserstraße 113
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 522611-90
Telefax: +49 (228) 522611-91
http://www.gruenerstromlabel.org

Ansprechpartner:
Christian Knops
Leiter Kommunikation, Grünes Gas-Zertifizierung
Telefon: +49 (228) 522611-94
E-Mail: c.knops@gruenerstromlabel.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.